Jesuitenprovinzial Kiechle hat im September 2010 im Interview mit der Süddeutschen Zeitung das Angebot verbreitet, den ehemaligen Jesuiten- schülern, die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Jesuitenpatres und im Anschluss Opfer der jahrzehnte- langen Vertuschung dieser Verbrechen geworden sind, für diesen schweren Lebens- schaden eine Entschädigungszahlung in der Kategorie eines Monatsgehaltes zu zahlen.

Diese Entschädigungszahlungen wollen sich die Jesuiten durch „Einschränkung ihres Lebensstils“ (Zitat Provinzial Dartmann) quasi vom Munde absparen.

Die Betroffenen, in deren Psyche und Persönlichkeit massive, fortdauernde Schäden angerichtet wurden, haben eine andere Vorstellung vom Wert ihres Lebens und von einer angemessenen Genugtuung für diese Schäden und die daraus resultierenden Konsequenzen, die sie seit Jahrzehnten ertragen haben und mit denen sie wohl auch für den Rest ihres Lebens werden leben müssen.

Sie fordern eine finanzielle Entschädigung, mit der jeder Betroffene für sich persönlich kompensatorisch etwas Sinnvolles anfangen kann, und haben eine Summe von 82.373 Euro für jeden Betroffenen gefordert. Sie beziehen sich dabei auf eine wissenschaftliche Veröffentlichung der Universität Innsbruck.

WissenschaftlerInnen  haben sich hier seit Jahren mit der Frage beschäftigt, wieviel ein Menschenleben wert ist und wie man einen Schaden, der einem Menschen zugefügt wird, bewerten kann.

Sie haben dazu im Jahr 2010 einen bemerkenswerten Artikel veröffentlicht, den wir hier zur Diskussion stellen:

„Der ‚Wert’ des Menschen“

von Andrea M. Leiter, Magdalena Thöni und Hannes Winner

Im August 2010 veröffentlichten sie den Beitrag international mit aktualisiertem Zahlenmaterial:

“Evaluating Human Life Using Court Decisions on Damages for Pain and Suffering”

Deutsche und österreichische Medien haben darüber berichtet („Was ist ein Mensch wert?“):

DIE ZEIT

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6 Kommentare

  1. Nun ja,wie gehabt,die Jesuiten ebnen der katholischen Kirche in Deutschland,Minensuchhunden gleich, den Weg zu lächerlich geringen
    Genugtungszahlungen,den Geld macht ja bekannter maßen nicht glücklich……
    Darüber hinaus macht der neue Provinzial im Interview mit der Süddeutschen Zeitung klar,dass er davon ausgeht,dass nicht alle Opfer diese Zahlung annehmen werden.
    Prima !! Klassenziel erreicht,es geht der Kirche und den Jesuiten nur noch darum die Höhe der Genugtuungszahlungen so niedrig wie möglich zu halten.
    Für viele Opfer,ist es unerträglich dieses augenscheinlich widerliche schachern um Zahlungen mit zu erleben,offenbart es doch nur all zu deutlich,wie in jesuitischen Kreisen mit der Opferwürde Schindluder getrieben wird.

  2. Es geht leider nicht um des Menschen Wert und es wird auch nicht nach einer Schadenshöhe gefragt. Der deutsche Jesuitenorden hat bei den Entschädigungssummen den Substanzerhalt im Blick. Entschädigungszahlungen in der Höhe eines Monatsgehaltes würden den Orden in der Summe weniger als 1 Milllion Euro kosten. Das ist eine Geldmenge, die er durchaus aus Haushaltsansätzen herausnehmen kann. Üblicherweise streckt oder verschiebt man die jährlich vorgesehenen Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Immobilien. Dies dürfte, wie ich vermute, etwa drei bis fünf Haushaltsjahre beanspruchen, wobei die Summe zwischenfinanziert wird. So sieht das „Gürtel enger schnallen“ aus. Es zahlt zwar nicht gerade die Portokasse, aber wirklich weh tut es dem Orden auch nicht, und die Substanz, das Ordensvermögen, bleibt voll erhalten.

    Die Öffentlichkeit wird das Schindludertreiben mit der Opferwürde, richtig Dirk Finkel, nicht übersehen, nicht verstehen und auch nicht entschuldigen. Der Imageverlust des Produktes „Jesuitenschule“ ist absehbar. Das Beispiel der untergegangenen Jesuitenschulen Österreichs steht vor der Tür: Das traditionsreiche Jesuitenkolleg „Stella Matutina“ im Vorarlberger Feldkirch war 1968 vom damaligen Jesuitengeneral Pedro Arrupe persönlich geschlossen worden, angeblich weil die Ordensprovinz zu wenig Personal hatte. Die Zustände dort entsprachen aber jenen des Kolleg St. Blasiens der frühen Sechzigerjahre, schrien also zum Himmel. 1990 folgte, ebenfalls „wegen Personalmangels“, das Wiener Jesuitenkolleg Kalksburg. Der Imageverlust als wirklicher Grund hatte die Eltern abgehalten, ihre Kinder diesen Schulen weiter anzuvertrauen. Heute betreuen die 90 österreichischen Jesuiten, die Hälfte von ihnen über Siebzig, noch zwei Schulen im Fach Religion.

  3. Missbrauch im Kindesalter ist wohl das Verbrechen, welches einem Mord am nächsten kommt. Das Mertes´che/jesuitische Angebot dies mit ungefähr einem Monatsgehalt zu entschädigen kommt sogar den gestandenen Katholiken auf der eher Konservativen Homepage ´Kreuzgang´ (http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?f=3&t=11685&sid=3fca1f3dd5f439627c7fcc19e3564544&start=592 ) geradezu lächerlich wenig vor. Hier ein Beispiel:

    ´Gamaliel

    Registriert: Donnerstag 22. Januar 2009, 07:32
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    Re: Mißbrauchsanschuldigungen
    Schulleiter Mertes: Verteidigt Entschädigungangebot

    Daraus:

    Zitat:
    Im Missbrauchsskandal bei den Jesuiten hat der Leiter des Berliner Canisius-Kollegs, Klaus Mertes, die angebotene Entschädigung von 5000 Euro verteidigt. Im Deutschlandfunk sagte Mertes, bei rund 200 Opfern komme für den Jesuitenorden so bereits eine Summe von einer Million Euro zusammen.

    „Das ist viel Geld für uns.“ Vielen Missbrauchsopfern ist das Angebot zu niedrig. Sie fordern mindestens 80.000 Euro für jeden Betroffenen.

    Angesichts des Traras, das Mertes produziert hat, scheinen 5.000 € tatsächlich wenig. Ist er etwa nur mit Wortspenden großzügig? ´

  4. „Missbrauch im Kindesalter ist wohl das Verbrechen, welches einem Mord am nächsten kommt“

    Da gibts aber auch noch andere Verbrechen, z.B. aus Geldgier oder Nachlässigkeit handelnde Ärzte, deren Patienten dann bis an ihr Leben gezeichnet sind. Nicht wenige stehen vor deutschen Gerichten mit leeren Händen und mit hohen Anwaltsrechnungen da. So erging es mir auch.

    Das deutsche Rechtssystem hat ein gewaltiges Problem, welches noch aus der kaiserlichen Zeit ( und davor ) stammt, Vermögensschäden werden immer härter bestraft als körperliche Schäden.
    Mord ist da die einzige Ausnahme.

    Zwei Urteile aus der jüngsten Vergangenheit:

    Ein betrügerischer Geldanlageberater bekommt 5 Jahre Haft,
    ein andere erschlug im Affekt seine Ehefrau ( keine Notwehr ) und bekommt 4 Jahre Haft. Obwohl ja Mord mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft wird. Die Affekthandlung macht aus Mord „Totschlag“.
    Hier lägen keine „niederen Beweggründe“ vor.

    Die Unterscheidung zwischen „Mord“ und „Totschlag“ kennen viele demokratische Rechtssysteme gar nicht.

    Bereits Gustav Heinemann hat Anfang der 60er (!) eine Diskussion angestoßen, erst als Justizminister, später dann als Bundespräsident, dies ganze endlich umzukehren. Also körperliche Schäden härter zu bestrafen als den Griff in die Firmenkasse oder Urkundenfälschung.

    Diesen Paradigmenwechsel hats im dt. Strafrecht leider nie gegeben, sondern seit 1969 nur Stückwerk, welches in Teilen m.M. nach sogar kontraproduktiv ist.

    Ich greife diesen Punkt deshalb noch mal auf, weil ich gerade in D bin und die Resonanz auf die geforderten 80 000 Euro – zumindest in meinem Umfeld – eher negativ ist.

    Nach dem Motto: “ Weshalb soll denen so viel Geld zugestanden werden, während andere nur ein paar Hundert Euro oder gar nichts bekommen haben ? “

    Die Medien verkürzen dies leider auch wieder sehr.

    Ich drehe die Frage aber mal um: “ Weshalb sind anderen Opfern bisher nur lächerliche Summen zugestanden worden, die i.d.R. noch nicht einmal den Verdienstausfall ausglichen ?“

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