Bevor Leistungen gewährt werden, prüft die Unfallversicherung zunächst, ob sie überhaupt zuständig ist.
Versicherungspflicht:
Es wird geprüft, ob die betroffene Institution (z. B. Kirche, Schule, Verein) zum Zeitpunkt des Geschehens versicherungspflichtig war.
Art des Falls:
VBG: Arbeits- oder arbeitsähnliche Verhältnisse, auch ehrenamtliche Tätigkeiten.
Unfallversicherung (UV): Ereignisse im Verantwortungsbereich der Schule (z. B. Schulweg, Klassenfahrt, Internat).
Fragebogen & Akteneinsicht:
Betroffene erhalten meist einen Fragebogen als Grundlage für Gespräche. Für die weitere Bearbeitung ist eine Einwilligung in die Einsicht von Akten nötig – ohne diese wird das Verfahren beendet.
Therapieangebot:
Häufig wird eine Therapie empfohlen, deren Therapeut*in einen kurzen Bericht an die VBG sendet, um die gesundheitlichen Folgen zu dokumentieren.