Unterstützung für Melanie F.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Schmerzensgeldklage von Melanie F. abzuweisen, bedeutet einen schweren Schlag für die Betroffenen, die ihre Hoffnung auf den Rechtsstaat setzen, im Kampf um einen gerechten Ausgleich für das Leid, dass die Kirche und ihre Kleriker in ihrem Leben angerichtet haben. Deshalb haben wir als Eckiger Tisch die strategische Prozesskostenunterstützung eingerichtet – damit richtungsweisende Verfahren nicht am Geld scheitern.

Melanie F. kämpft für Gerechtigkeit – für sich und als starkes Vorbild für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt

Der Ausgangspunkt

Melanie F. ist Betroffene schwerer sexualisierter Gewalt durch einen Priester des Erzbistums Köln. Als Waisenkind wurde sie dem Priester Ue. anvertraut. Trotz nicht bestandener Diplomprüfung wurde Priester Ue. zum Priester geweiht und erhielt eine Sondererlaubnis der Kirche, Melanie als Pflegetochter aufzunehmen. Statt Fürsorge folgte jahrelange schwere sexuelle Gewalt, die zwei erzwungene Abtreibungen zu Folge hatte. Das alles blieb ohne Konsequenzen – bis Jahrzehnte später ein Strafprozess gegen Ue. begann. Melanie F. wurde als Zeugin geladen. Obwohl es in dem Prozess nicht um die Taten an ihr ging – da diese bereits verjährt waren –, wurde durch ihre Aussage klar: Ue. war schon in den 1980er Jahren ein Täter. Ihre Schilderung wurde zum Wendepunkt im Verfahren. Das Landgericht Köln befand Ue. in 72 Fällen des Missbrauchs für schuldig – 23 Fälle davon des schweren Missbrauchs – und verurteilte den Priester des Erzbistums Köln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren.

Das Verfahren

Die Taten gegen Melanie F. konnten wegen der Verjährung nicht ins Urteil mit einfließen. Deshalb hat Sie sich entschlossen auf zivilrechtlichen Weg gegen den Arbeitgeber von Ue. – das Erzbistum Köln – vorzugehen. Sie hat das Erzbistum Köln auf 850.000€ Schmerzensgeld verklagt, um Verantwortung dort einzufordern, wo sie jahrzehntelang verweigert wurde. Melanie F. steht für den Mut, das Schweigen zu durchbrechen. Sie kämpft nicht nur für ihre eigene Gerechtigkeit, sondern auch dafür, dass die systemischen Versäumnisse der Kirche sichtbar gemacht und aufgearbeitet werden – unabhängig und öffentlich.

Kommen Sie auf uns zu!

Als Betroffene von sexuellem Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche können Sie sich bei Fragen nach Unterstützung an unsere Beratenden wenden. Nutzen Sie dafür unser Formular der Online-Beratungsstelle.

Nachdem Sie uns Ihr Beratungsanliegen über das Formular mitgeteilt haben, kontaktiert Sie eine/r unserer Beratenden.

Zusätzlich können Sie uns jeden Dienstag zwischen 11:00-13:00 Uhr unter 030/232555777 für ein Erstgespräch erreichen.

Was bedeutet Amtshaftung – und warum ist sie im Fall Melanie F. so wichtig?

Amtshaftung im Fall von Melanie F.

Melanie F. wurde als Kind dem Priester Ue. anvertraut. Was folgte, waren jahrelanger sexueller Missbrauch durch den Priester. Melanie F. klagte deshalb vor dem Landgericht Köln – nicht strafrechtlich (denn die Taten waren verjährt), sondern machte im zivilrechtlichen Prozess die Amtshaftung vor Gericht geltend. Denn: Ue. war in seiner Rolle als Priester tätig, als er die Gewalt verübte. Er hatte die Verantwortung über sie gerade deshalb, weil er als Geistlicher das Vertrauen der Kirche und der Gesellschaft genoss und daher vom damaligen Kölner Erzbischof Josef Kardinal Höffner (1906-1987) eine Sondergenehmigung erhielt zwei Kinder bei sich aufzunehmen. Doch das Landgericht sah das anders: Am 01. Juli urteilte es, dass Ue. seine Verbrechen nicht in Ausübung seines Amtes, sondern als Privatperson begangen habe – und lehnte die Amtshaftung ab. Melanie F. und ihre Anwältinnen sehen dies anders – ebenso wie viele unabhängige Jurist*innen: Ein Priester ist niemals eine Privatperson und schon gar nicht, wenn er Kinder in seiner Obhut hat, weil er ein Priester ist. In seiner Rolle als Pflegevater ist er auch immer im Dienst, deshalb ist es eine Amtspflichtverletzung. Daher kann und muss die Kirche im Sinne der Amtshaftung als Dienstherrin auch für den Schaden, den Ue. angerichtet hat haften und Melanie F. wenigstens einen Bruchteil des nicht zu ersetzenden Schadens durch ihr Leid erstatten. Deshalb ist Melanie F. weiter entschlossen, für Gerechtigkeit zu kämpfen: Ihre Anwält*innen haben Berufung eingelegt, der Fall wird nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt. Dieser Prozess ist wichtig für alle Betroffenen, denn es geht um Verantwortung – und darum, dass Kirche und Staat ihre Schutzpflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst nehmen müssen. Auch und gerade dann, wenn sie selbst versagt haben.

Amtshaftung – einfach erklärt

Amtshaftung bedeutet: Wenn ein Amtsträger (z.B. ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst) in Ausübung seines Amtes eine Pflicht verletzt und dadurch jemandem Schaden zufügt, muss der Staat für diesen Schaden aufkommen. Rechtlich ist diese Regel in § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Artikel 34 GG (Grundgesetz) geregelt. Der Gedanke dahinter: Wer im Auftrag des Staates handelt, darf nicht vorsätzlich Fehler machen, die anderen schaden – und die Geschädigten sollen nicht mit dem einzelnen Amtsträger kämpfen müssen, sondern sich an den Dienstherrn wenden können. Dieses Prinzip lässt sich auch auf die Kirche übertragen, wenn ein Priester – als Angestellter der Kirche – in seinem Amt Pflichten verletzt und dadurch Schaden entsteht (Paragraf 839 BGB). Dann muss die Kirche für den entstanden Schaden haften (Artikel 34 GG).

Strategische Prozesskostenunterstützung

Was ist die strategische Prozesskostenunterstützung?

Eckiger Tisch hat ein Konto eingerichtet, um Melanie F. zu unterstützen und diese strategisch wichtige Klage durch die Instanzen zu ermöglichen – damit Gerechtigkeit nicht vom Geldbeutel abhängt. Aktuell sind alle Spenden an das Konto der strategischen Prozesskostenunterstützung zur Unterstützung der Gerichtskosten von Melanie F., um das Berufungsverfahren in der nächsten Instanz zu ermöglichen. Diese Klage kann für viele weitere Betroffene entscheidend sein, indem die Frage der Amtshaftung vor Gericht in der nächsten Instanz beurteilt wird und schafft dadurch einen Präzedenzfall. In Zukunft möchten wir mit der strategischen Prozesskostenunterstützung auch weitere Präzedenzfälle fördern, um richtungsweisende Urteile zu ermöglichen, die allen Betroffenen helfen. Dazu beobachten wir die aktuelle Entwicklung in einer Reihe von Klageverfahren und werden darauf basierend entscheiden welche Rechtsfragen (z.B. Einrede der Verjährung, Amtshaftung, Bestreiten der Tat mit Nichtwissen, Bestreiten der Tatfolgen bzw. der Kausalität der Tatfolgen) wir strategisch durch Klagen klären sollten und überprüfen, welche weitere Klageverfahren wir unterstützen.

Daher zählt jetzt jede Unterstützung. Denn: Es ist schwer genug, als betroffene Person vor Gericht zu ziehen – aber unerträglich, wenn man zusätzlich mit hohen Schulden aus dem Verfahren hervorgeht. Dieses Berufungsverfahren ist ein entscheidender Schritt im Kampf um Gerechtigkeit und Verantwortung.

Jetzt Melanie F. unterstützen!

Konto zur Prozesskostenunterstützung für Melanie F.

Kontoinhaber: Eckiger Tisch e.V.

IBAN: DE47 3702 0500 0020 2194 21

BIC: BFSWDE33XXX

Bank: Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck: „Prozesskostenunterstützung“

Hinweis: Für Einzahlungen zugunsten der strategischen Prozesskostenunterstützung kann keine Spendenquittung ausgestellt werden.

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