In einer umfassenden Analyse hat Eckiger Tisch das kirchliche Verfahren für Anerkennungsleistungen analysiert und fordert eine dringende Verbesserung des Systems. Denn es leistet nicht, was es verspricht. Unser Positionspapier „Ausgleichende Gerechtigkeit“ legt diese Analyse dar und bietet Lösungsvorschläge zur Verbesserung des Systems.
Das Verfahren zur Anerkennung des Leids der Katholischen Kirche gibt es seit 2021. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entscheidet auf Antrag Betroffener sexuellen Missbrauchs im Kontext der Katholischen Kirche über Anerkennungszahlungen. Die Kommission besteht aus von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) berufenen Personen mit verschiedensten fachlichen Expertisen. Verfahrensordnung und Arbeitsweise der Kommission werden von der DBK bestimmt. In Sitzungen entscheiden die Mitglieder auf Grundlage des Antrags nach einer Plausibilitätsprüfung der Tatkomplexe durch die betreffende kirchliche Organisationseinheit über die Zahlungshöhe. Danach erfolgt die Anweisung der Kommission an die Bistümer oder Ordensgemeinschaften Überweisungen an die Betroffenen zu tätigen. Die Betroffenen erhalten einen unbegründeten Bescheid und haben seit 2021 die Möglichkeit Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Auch Folgeanträge sind möglich, wenn sich neue Erkenntnisse bei den Betroffenen ergeben. Knapp 3000 Betroffene haben bisher am UKA-Verfahren teilgenommen. Die Kirche hat bisher 78 Millionen Euro ausgezahlt. Stand Juli 2025 sind 829 von insgesamt 4538 seit Beginn des Verfahrens eingegangenen Vorgänge bei der UKA anhängig und noch nicht entschieden, das sind fast 20%.
Wir haben das Verfahren eigehenden auf Stärken und Schwachstellen analysiert. In Gesprächen mit Expertinnen und Experten, Beratern, mit dem Thema betrauten Personen und vor allem mit Betroffenen haben wir Probleme und konstruktive Lösungsvorschläge entwickelt, die das UKA-Verfahren schnell und unkompliziert verbessern.
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